Tagesstationäre Versorgung ist keine Option

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfleG) sieht zwei neue Versorgungsformen im Kontinuum zwischen vollstationärer und ambulanter Versorgung: die tagesstationäre Versorgung (neuer § 115e Sozialgesetzbuch (SGB) V) und die spezielle sektorengleiche Vergütung (neuer § 115f SGB V. Tagesstationäre Versorgung wird zwar vergleichsweise gut vergütet, wird aber nach Einschätzung von Frau PD Dr. Hahn trotzdem kaum Anwendung in der Augenheilkunde finde. Zur in Ophthalmologie Concept veröffentlichte Analyse geht es hier hier.