Tagesstationäre Behandlung: Gut gemeint, nicht gut gemacht

Die tagesstationäre Behandlung im Krankenhaus soll zum 1. Januar eingeführt werden – so ist es im Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes geplant. Die Intention ist ehrenhaft, bei genauerer Betrachtung der Konstruktion ein Fehlschlag aber wahrscheinlich. Den aber können wir uns nicht leisten, wir brauchen dringend Kapazitäten für die Weiterentwicklung einer echten Ambulantisierung. Problem: Ohne praxistaugliche Abgrenzung würden die Scheunentore für Auseinandersetzungen und Streitigkeiten weit offenstehen. Zudem gebe es keinen medizinisch-sachlichen Grund, tagesstationäre Behandlung exklusiv für Hauptabteilungen von Krankenhäusern vorzusehen. Lesen Sie den auf Oberserver Gesundheit erschienen Kommentar.