Umfassende Änderungen im EBM und im AOP-Vertrag, die sowohl Niedergelassene als auch Krankenhäuser betreffen, sind zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten – zur Überraschung vieler. Welche Auswirkungen dies für die ophthalmologische Versorgung hat, erläutert Frau PD Dr. Ursula Hahn in der Ophthalmologie Concept, den Artikel finden Sie hier hier.